Home
> Support > Prüfen
Beglaubigung
Elektrische Messgeräte für Verrechungszwecke unterliegen einer Prüfung nach den Regeln des Mess- und Eichgesetztes dem sogenanten Konformitätsbewertungsverfahren früher Beglaubigung.Bauartzugelassene Geräte besitzen die nationalen Zulassungen Deutschlands und/oder anderer Länder. Die durch die Physikalisch Technische Bundesanstalt (PTB) Braunschweig oder gleichwertiger Institutionen (MID) zugelassenen Geräte sind anhand einer Gattungs- und Bauartnummer erkennbar.
Die Prüfung nach dem Konformitätsbewertungs-Verfahren ab dem 01.01.2015 wird in der sogenannten Konformitätserklärung und auch durch eine zusätzlich angebrachte Eichmarke (Hauptstempel) dokumentiert.
Zur schnellen Identifizierung wird z.B. bei unseren Stromwandlern der üblichen Bezeichnung zusätzlich ein "E" vorangestellt. (z.B. EASK31.3 200/5A Kl. 0,2 xVA). Bei Energiezählern findet sich zudem häufig das MID Zeichen, man spricht von "MID" Measurement Instruments Directive zugelassenen Produkten. Alle diese Produkte sind grundsätzlich für eine Verrechnung zu Abrechnungszwecken mit einem EVU geeignet. Eine Zulassung durch das zuständige EVU muss jedoch in jedem Fall hinterfragt und genehmigt werden.
Die für die Prüfung nach dem Konformitätsbewertungs-Verfahren ab dem 01.01.2015 zu erhebenden Gebührensätze richten sich nach der jeweils gültigen amtlichen Eichkostenverordnung Modul D MessEV gemäß Mess- und Eichgesetz und sind gerätespezifisch unterschiedlich.
Neben einer Vielzahl zugelassener Produkte in unserem Portfolio prüfen wir gerne die Möglichkeit einer Konformitätsbewertung im unserem Mutterkonzern als zertifizierter Hersteller.